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ich werde oft gefragt, wie das eigentlich mit der Abgeltungssteuer funktioniert und wie sich das bei einem Tradingkonto im In – und Ausland verhält. Vorweg sei gesagt, ich bin kein Steuerberater und kann somit auch nicht für die 100%ige Richtigkeit garantieren. ;-)
Folgende Fragen wurden mir oft gestellt:
Fallen der Währungshandel (Forex) und der Handel mit CFDs unter die Abgeltungsteuerpflicht?
Ja, Gewinne welche entstehen sind im Rahmen der Abgeltungssteuer zu versteuern.
Vor 2009 (vor Abgeltungssteuer) wurden CFDs nach § 23 EStG ("Private Veräußerungsgeschäfte") besteuert. Die Erfassung privater Veräußerungsgeschäfte wurde im Rahmen der Einführung einer Abgeltungssteuer in vielen Bereichen von § 23 EStG in den neu formulierten § 20 Abs. 2 EStG überführt. Damit fallen CFDs und der Währungshandel allgemein unter die Abgeltungssteuer (Gewinne aus Termingeschäften). Aus Termingeschäften sind solche Gewinne zu versteuern, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag bzw. Vorteil erlangt.
Wie wird die Abgeltungssteuer abgeführt?
Da gibt es grundlegend zwei Möglichkeiten. Entweder das Depot /Konto wird bei einer deutschen Bank geführt, wobei diese dann verpflichtet ist, die Abgeltungssteuer direkt abzuführen.
Wenn das Depot /Konto im Ausland geführt wird, gibt es keine direkte Abführung an das Finanzamt. Der Anleger muss für diese Konten und Depots die Gewinne in der persönlichen Einkommensteuererklärung anmelden, auf deren Basis sie dann zum Abgeltungssatz versteuert werden.
Ein kleiner Vorteil entsteht hierbei für ein ausländisches Konto, da man weiter mit seinen vollen Gewinnen arbeiten kann, solange der Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Jedoch sollte man diesen Vorteil auch nicht überbewerten, denn was einmal vom Konto weg ist kann auch nicht verloren werden. ;-)
Kann man die Gewinne bzw. Verluste aus dem Handel mit CFDs und Währungen mit anderen Kapitalerträgen verrechnen?
Die Verluste / Gewinne aus CFD- und Forex-Transaktionen können uneingeschränkt mit allen anderen positiven / negativen Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden, verrechnet werden.
Gewinne und Verluste aus Aktien bilden einen separaten Verlustverrechnungskreis. Was bedeutet, dass Gewinne aus Aktiengeschäften dementsprechend auch nur mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für CFDs auf Aktien. CFDs fallen unabhängig vom Basiswert, auf den sie sich beziehen, als eigenständiges Finanzinstrument nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien.
Zudem bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD- / Forex-Transaktion anfallenden Aufwendungen (wie z.B. Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.) abzugsfähig.
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Berlin, 21. Mai 2012
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich darauf, mit Ihnen in eine spannende Handelswoche zu starten.
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